Diese Dokumente werden benötigt

Download Bereich

Die ersten drei Formulare benötigen wir ausgefüllt und unterschrieben zurück. - Sie können uns diese Unterlagen per Mail an: buero@feuerbestattungen24.de - FAX +49 2363 55 85 35 1 oder per WhatsApp +49 151 524 22 904

Zusätzlich zu den Formularen aus unserem Downloadbereich benötigen wir bzw. das zuständige Standesamt folgende Unterlagen.

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Diese Unterlagen benötigt das zuständige Standesamt zur Sterbefall Beurkundung.

Sollten Ihnen die benötigten Dokumente nicht vorliegen, was in den meisten ordnungsbehördlichen Sterbefällen der Fall ist, ist das kein Problem.

Das Einholen fehlender Dokumente bei in Deutschland geborenen Personen ist in unserem Preis von 1399,-€ bereits enthalten. Wir benötigen lediglich den Geburtsort.

Sollten Ihnen diese Dokumente vorliegen ist es ratsam, das Sie uns die in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das zuständige Standesamt (bei der Abholung des Verstorbenen) übergeben. Wir werden diese Unterlagen dann zusammen mit dem Totenschein und der Sterbefallanzeige an das Standesamt am Sterbeort weiterleiten.

Wenn Sie als Angehörige des Verstorbenen den Sterbefall selber anzeigen wollen, sind diese  Unterlagen ebenfalls dem Standesamt zu übergeben.

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige
  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei
  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
  • Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung 
  • Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung