Was Sie jetzt tun können
Notieren Sie Aktenzeichen, Frist und Ansprechpartner. Teilen Sie mit, ob Sie die Person kannten, welche Unterlagen vorliegen und ob Sie die Organisation selbst übernehmen möchten.
Keine pauschale Rechtsaussage
Bestattungspflicht, Kostentragung, Erbrecht und fehlender Kontakt sind nicht identisch. Die zuständige Behörde muss den Einzelfall nach den geltenden Regeln prüfen.
Lesen Sie auch die Hinweise zu fehlendem Kontakt und zum Schreiben vom Ordnungsamt.