Zwei Fragen, zwei Prüfungen
Die Erbausschlagung betrifft zunächst die Erbenstellung. Die Bestattungspflicht und eine mögliche Kostentragung können sich dagegen aus anderen gesetzlichen Regelungen und dem Landesrecht ergeben.
Was Sie dem Amt mitteilen sollten
Nennen Sie das Aktenzeichen, die Frist und den Zeitpunkt der Erbausschlagung. Fragen Sie, welche konkrete Pflicht geprüft wird und welche Nachweise benötigt werden. Bei einer rechtlichen Streitfrage sollten Sie qualifizierte Beratung einholen.
Private Beauftragung
Wenn die Bestattung noch nicht verbindlich durch die Behörde beauftragt wurde, kann eine eigene Beauftragung häufig möglich sein. Klären Sie dies kurzfristig mit der zuständigen Stelle und prüfen Sie den Leistungsumfang und Preis.