Fragen und Antworten

FAQ zur ordnungsbehördlichen Bestattung

Die wichtigsten Antworten für private Personen, die nach Kontakt mit dem Ordnungsamt kurzfristig handeln müssen.

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1.399,00 € inkl. MwSt.

Grabgebühren für eine Grabstätte unserer Wahl enthalten. Zusätzliche Gebühren und Auslagen können im Einzelfall entstehen.

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Was bedeutet ein Schreiben vom Ordnungsamt?

Es bedeutet, dass die Behörde eine Bestattung organisatorisch klären muss oder Sie als mögliche verantwortliche Person kontaktiert. Lesen Sie Frist und Aktenzeichen genau und fragen Sie nach dem aktuellen Stand.

Muss ich mich trotz fehlendem Kontakt kümmern?

Das hängt von Landesrecht und Einzelfall ab. Fehlender Kontakt beantwortet die Bestattungspflicht nicht automatisch. Mehr finden Sie unter Bestattungspflicht trotz fehlendem Kontakt.

Muss ich trotz Erbausschlagung zahlen?

Erbausschlagung und Bestattungskosten sind unterschiedliche Fragen. Eine automatische Befreiung lässt sich daraus nicht ableiten. Lassen Sie den Einzelfall prüfen.

Kann ich selbst beauftragen?

Wenn die Bestattung noch nicht verbindlich durch die Behörde beauftragt wurde, kann eine eigene Beauftragung häufig möglich sein. Klären Sie dies kurzfristig mit der zuständigen Stelle.

Was kostet die private Lösung?

Der ausgewiesene Paketpreis beträgt 1.399,00 € inkl. MwSt. Grabgebühren für eine Grabstätte unserer Wahl sind enthalten. Totenschein-Gebühren, Auslagen oder besondere Zusatzleistungen können zusätzlich erforderlich sein.

Wie schnell geht es?

Der Zeitpunkt hängt von Freigaben, Unterlagen, Aufbewahrungsort, Behörde und Friedhof ab. Eine feste bundesweite Zusage wäre nicht seriös.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Schreiben, Aktenzeichen, Kontaktdaten, Sterbedaten und vorhandene Urkunden. Fehlende Unterlagen sollten Sie offen mitteilen.

Muss ich bei der Beisetzung anwesend sein?

Das hängt von Behörde, Friedhof und Ablauf ab. Fragen Sie nach Termin, Ort und Teilnahmemöglichkeiten.

Weitere Details stehen im Ablauf und bei den Kosten.