Was Sie jetzt klären sollten
Lesen Sie das Schreiben vollständig und notieren Sie Aktenzeichen, Frist und Ansprechpartner. Fragen Sie die genannte Stelle, ob die Bestattung noch selbst beauftragt werden kann oder bereits ein verbindlicher Auftrag besteht.
Was wir übernehmen
Wir koordinieren die vereinbarten organisatorischen Schritte, sprechen mit den beteiligten Stellen und erklären, welche Angaben noch fehlen. Die konkrete behördliche Zuständigkeit und die rechtliche Kostenentscheidung bleiben bei der zuständigen Stelle.
Wenn kein Kontakt bestand
Fehlender Kontakt zur verstorbenen Person ändert nicht automatisch jede gesetzliche Pflicht. Bestattungspflicht, Kostentragung und Erbrecht sind unterschiedliche Fragen. Eine verständliche Einordnung finden Sie unter Bestattungspflicht trotz fehlendem Kontakt.
Ihr nächster Schritt
Halten Sie das Schreiben, das Aktenzeichen und bekannte Daten bereit. Prüfen Sie anschließend den Preis und Leistungsumfang und klären Sie mit der Behörde, ob eine private Beauftragung möglich ist.