Übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Hierzu gibt es einige Dinge zu beachten. Entscheidend für einen Bestattungskostenzuschuss ist immer das Einkommen des Bestattungspflichtigen und nicht der verstorbenen Person. Zum Einkommen des Bestattungspflichtigen zählt meist das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Auch eine Erbausschlagung entbindet nicht von der Bestattungspflicht, es ist aber so geregelt, dass Bestattungskosten vorrangig vor allen anderen Zahlungen sind. Mit anderen Worten, hat die verstorbene Person noch Geld auf dem Giro- oder Taschengeldkonto so darf der Bestattungsplichtige diese Beträge zum Ausgleichen der Bestattungskosten verwenden, ohne das Erbe angenommen zu haben. Selbst das Sozial- oder Ordnungsamt würde erst diese Beträge einziehen bevor eine Zahlung der Behörde erfolgt.

Eine hilfreiche Seite zum Thema Bestattungen finden Sie hier.

Aeternitas e.V., die gemeinnützige, bundesweit tätige Verbraucherinitiative Bestattungskultur, informiert und berät in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall.