Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt insbesondere von den wirtschaftlichen Verhältnissen, der Bestattungspflicht und den angemessenen Kosten ab. Der Antrag sollte bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Auch wenn ein Ordnungsamt zunächst tätig wird, ersetzt das keine individuelle Prüfung der Kostenübernahme. Lassen Sie sich die Zuständigkeit und den erforderlichen Antrag schriftlich bestätigen.
Wichtig: Die rechtliche und finanzielle Bewertung ist einzelfallabhängig und sollte vor einer Zusage mit dem zuständigen Sozialamt geklärt werden.