Informationen zur Sterbeurkunde

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde und dient dazu, den Tod eines Menschen amtlich zu bescheinigen. 

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:

  • alle Vornamen und den Familiennamen des Verstorbenen
  • eventuell den Geburtsnamen
  • Datum und Ort der Geburt
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (wenn gewünscht)
  • den letzte Wohnsitz des Verstorbenen
  • Familienstand des Verstorbenen
  • der letzte Ehegatte oder Lebenspartner/in des Verstorbenen, falls dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist immer das Standesamt am Sterbeort zuständig.

„Bei Sterbefällen im Ausland informieren Sie sich bitte an das zuständige Konsulat oder an die zuständige Botschaft.“

Die Sterbeurkunde wird zum Nachweis des Sterbefalls benötigt.

Für den Reibungslosen Ablauf der Bestattung benötigt der Bestatter eine Sterbeurkunde um die eventuelle Einäscherung und die spätere Beerdigung abwickeln zu können.

Zur Ausschlagung oder zur Annahme des Erbes benötigt das Nachlassgericht ebenfalls eine Sterbeurkunde. (Bitte beachten Sie die 6 Wochenfrist zur Ausschlagung, ab Bekanntwerden des Todes.)

Zur Abmeldung der Rente, der Krankenkasse und bei anderen Versicherungen. 

Für die Beendigung von Verträgen wie zum Beispiel:

ADAC Mitgliedschaft, bei Vereinen oder bei einem Zeitungsabonnement.

Folgende Institutionen benötigen immer eine Sterbeurkunde, oft reicht auch eine Kopie.

  • Bestatter
  • Krematorium
  • Kirchengemeinde wenn gewünscht 
  • Friedhof
  • oder alternative Bestattungsorte
  • Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Zusatzversicherungen
  • Banken und Sparkassen
  • Sterbegeldversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Nachlassgericht
  • Vereine
  • Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht usw.)

Ja eine Sterbeurkunde darf kopiert werden. Sie sollten wissen, dass einige Institutionen keine Kopien akzeptieren. Je nach Wichtigkeit wird eine original Sterbeurkunde benötigt in vielen Fällen reicht aber auch eine Kopie aus.

Ein Original wird immer dann benötigt, wenn es um Geld oder sonstige Werte geht. 

  • Bestatter 
  • Kirchengemeinde wenn gewünscht 
  • Friedhof
  • Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Banken und Sparkassen
  • Sterbegeldversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Nachlassgericht

Bei folgenden Institutionen reisen Kopien in der Regel aus:

  • Krematorium
  • oder alternative Bestattungsorte
  • Vereine
  • Zusatzversicherungen
  • Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht usw.)

WICHTIGER HINWEIS

Eine Kopie bleibt eine Kopie auch wenn es sonst üblich ist, das folgende Stellen Kopien beglaubigen: 

Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetscher, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde werden diese nicht überall anerkannt. 

Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. 

Fazit:

Eine beglaubigte Kopie darf nur das zuständige Standesamt ausstellen. Diese sind mittlerweile fast überall online zu beantragen.