Was steht im Totenschein?
Der Totenschein
Die Todesbescheinigung wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt, umgangssprachlich wird die Todesbescheinigung meist Totenschein genannt, Dort wird der Tod einer Person durch die ausfüllende Person dokumentiert.
Der Totenschein besteht je nach Bundesland aus mehreren Blättern, diese werden wiederum auf mehrere Briefumschläge verteilt, meist gibt es einen vertraulichen Teil, einen nicht vertraulichen Teil und oft auch noch einen für die 2. Leichenschau.
Im nicht vertraulichen Teil des Totenscheins werden durch den Arzt folgenden Angaben festgehalten:
- Personenangaben
- Vor- und Nachname, Geschlecht
- Wohnadresse
- Geburtstag und Geburtsort
- Zuletzt behandelnder Arzt wenn bekannt
- Sterbezeitpunkt und Sterbeort
- Durch wen identifiziert
- Warnhinweise (z. B. Infektionsgefahr)
- Todesart (natürlich, nicht natürlich (Unfall, Operation, Tötung oder Suizid) oder ungeklärt)
- Angaben vom Arzt und Unterschrift
Im vertraulichen Teil des Totenschein finden sich folgende ergänzende Angaben:
- Sichere Zeichen des Todes (Totenstarre, Totenflecke oder Fäulnis)
- Todesursache mit Unterteilung
- Unmittelbare Todesursache
- als Folge von
- als Folge von (Grundleiden)
- Klassifikation der Todesursache
- Entscheidungsgründe für die Todesart