Für die Ausstellung zusätzlicher Sterbeurkunden ist das Standesamt zuständig, das den Sterbefall beurkundet hat. Je nach Antragsteller können Nachweise zur Identität und zur Berechtigung erforderlich sein.
Informationen zu Gebühren, Antragsweg und Bearbeitungszeit erhalten Sie direkt beim zuständigen Standesamt. Ein Bestatter kann bei der organisatorischen Einordnung unterstützen.