Was die Formulierung bedeutet
Die Behörde sorgt dafür, dass eine Bestattung organisiert wird, wenn dies nicht rechtzeitig anderweitig geschieht. Zuständigkeit und Ablauf richten sich nach Landesrecht, Kommune und Einzelfall.
Kann ich selbst beauftragen?
Wenn die Bestattung noch nicht verbindlich durch die Behörde beauftragt wurde, kann eine eigene Beauftragung häufig möglich sein. Klären Sie dies kurzfristig mit der zuständigen Stelle.
Mehr zur privaten Übernahme und zum Ablauf.